Montag, 5. Dezember 2005

Begabung

Begabung:

• Definition: Allgemeine Bezeichnung für eine angeborene und entwicklungsfähige Veranlagung zu überdurchschnittlichen Leistungen, z.B. in der Technik, Kunst, Musik usw. Die Begabung wird von zwei Faktoren bestimmt:
1. von der ererbten Anlage,
2. von den Umwelteinflüssen, die die Entfaltung der Anlagen fördern oder hemmen können.
Durch optimale Bedingungen der Umwelt, z.B. durch systematische Schulung und durch persönliche Antriebe sowie Interessen, kann Begabung bis zu einer oberen Leistungsgrenze gesteigert werden. Durch fehlende Reize aus der Umwelt und durch das Ausbleiben persönlicher Antriebe kann eine vorhandene Begabung verkümmern. B. ist individuell sehr unterschiedlich, sowohl was die Leistungsobergrenze als auch den Bereich der Leistung (z.B. Sport) betrifft. Die geistige Begabung bezeichnet man als Intelligenz.
Seit Beginn des 20. Jahrhunderts gibt es die Begabungsforschung. Ihre Hauptaufgabe liegt in der Erforschung der Intelligenz. Die gebräuchlichsten Hilfsmittel zur Feststellung von Begabung sind verschiedene Testverfahren…

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